Ich werde Ihr Scheidungsverfahren so schnell und so kostengünstig wie möglich durchführen. Die Kosten des Verfahrens hängen vom sog. Streitwert – auch wenn Sie sich gar nicht streiten – ab.
Ich werde eine Reduzierung dieses Streitwertes um 30 % beantragen, weil es sich bei einer einvernehmlichen Ehescheidung ohne Folgesachen um eine einfache Angelegenheit handelt.
Es hängt vom Ermessen des jeweiligen Richters ab, ob er diese Reduzierung vornimmt. Sollte dies in Ihrer Sache nicht der Fall sein, bin ich standesrechtlich verpflichtet, eine Nachberechnung vorzunehmen. Sollten Sie ein geringes Einkommen haben oder über kein Einkommen verfügen, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Mit Gebührenvorschriften und Kostentabellen müssen Sie sich nicht auseinandersetzen:
Die voraussichtlich entstehenden Kosten können Sie jederzeit unverbindlich und kostenfrei bei mir erfragen und sich einen individuellen und detaillierten Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Mein Angebot können Sie im ganzen Bundesgebiet nutzen, egal wo Sie wohnen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
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